Rechtsprechung
   BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 58/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1249
BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 58/83 (https://dejure.org/1985,1249)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 ABR 58/83 (https://dejure.org/1985,1249)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 (https://dejure.org/1985,1249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsratas bei der Versetzung von Auszubildenden - Zuweisung einer anderen Ausbildungsstätte als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs - Schutz des Arbeitnehmers und Auszubildenden gegen eine unnötige Veränderung seiner ihm vertrauten näheren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 226
  • NZA 1986, 532
  • BB 1986, 1291
  • DB 1986, 915
  • AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 58/83
    Unter Arbeitsbereich im Sinne dieser Bestimmung sind die Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers zu verstehen, bezogen auf Ort und Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit und auf die organisatorische Einordnung in den Betriebsablauf (vgl. Beschluß des Senats vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - zu B 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 99 Rz 22; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 17 f.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 74, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 58/83
    Dann bleibt dem Betriebsrat nur die Möglichkeit, die streitige Rechtsfrage allgemein, losgelöst von einem Einzelfall, gerichtlich klären zu lassen (vgl. BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Allerdings scheidet ein grober Verstoß des Arbeitgebers dann aus, wenn er seine Rechtsposition in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage verteidigt (BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG § 87 Arbeitszeit 1972 Nr. 44 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, zu B II 2 a der Gründe; 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - BAGE 62, 314, 321 f. = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 18, zu B III der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auf den Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972), der ebenfalls den Betrieb des Arbeitgebers betraf, kann sich das Landesarbeitsgericht nicht stützen.
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

    Nach dieser auch auf Auszubildende anzuwendenden Vorschrift (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 - BAGE 50, 226, zu B II 3 a der Gründe) gilt bei Arbeitnehmern, die nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden, die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Dabei ist nicht erforderlich, daß der allgemeine Feststellungsantrag neben einem Antrag gestellt wird, der sich auf eine konkrete Maßnahme bezieht; er kann auch für sich allein gestellt werden (vgl. BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 1 der Gründe, von da an ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 - BAGE 50, 226, zu B I 1 der Gründe, und vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88

    Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort

    Aus dem Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972) kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden.

    Für den Auszubildenden gefährdet nämlich ein kurzfristiger Wechsel des Ausbilders oder der Gruppe entgegen dem Ausbildungsplan möglicherweise den Ausbildungszweck (Otto, Anm. zum Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 - SAE 1987, 154 f.).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87

    Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der

    Aus dem Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972) kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden.

    Für den Auszubildenden ist anders als für Arbeitnehmer ein neuer kurzfristiger Wechsel des Ausbilders oder der Gruppe in der Regel psychisch belastender, als es bei einem erfahrenen Arbeitnehmer der Fall sein dürfte und gefährdet möglicherweise den Ausbildungszweck (Otto, Anm. zum Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 - SAE 1987, 154 f.).

  • LAG Köln, 27.04.2007 - 12 TaBV 7/07

    Einstellung - Auszubildender-Ausbildungsbetrieb

    Die Mitbestimmung bei Versetzungen dient sowohl dem kollektiven Interesse der Arbeitnehmer des Betriebes insgesamt (vgl. BAG, Beschluss vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 99 Rdn. 3) als auch dem Schutz des Auszubildenden gegen eine unnötige Veränderung seiner ihm vertrauten näheren Arbeitsumwelt (vgl. BAG, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 -).

    Allein die praktische Handhabung, die Auszubildenden in mehreren Betrieben einzusetzen, kann nicht dazu führen, von einer sachlich gerechtfertigten Eigenart der Ausbildungsverhältnisse zu sprechen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 -).

  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als

    Die Eigenart des Arbeitsverhältnisses selbst muß es vielmehr mit sich bringen, daß der Arbeitnehmer üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt wird (Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 314 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 110; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 86 ff.; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, aaO, § 99 Rz 28; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 63; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 56).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87

    Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition

    Dabei ist nicht erforderlich, daß der allgemeine Feststellungsantrag neben einem Antrag gestellt wird, der sich auf eine konkrete Maßnahme bezieht; er kann auch für sich allein gestellt werden (vgl. BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 1 der Gründe; BAGE 50, 226, 229 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; BAGE 51, 151, 155 f. = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe; BAGE 53, 237, 240 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht